Justizfreiheit

Justizfreiheit
Justizfreiheit,
 
Freistellung von der gerichtlichen Kontrolle zugunsten bestimmter Handlungen der Exekutive (meist hochpolitische Natur). Nach dem GG gibt es wegen der Garantie des Rechtsschutzes gegen Verletzungen von Individualrechten durch die öffentliche Gewalt (Art. 19 Absatz 4 GG) prinzipiell keine allein mit ihrer hochpolitischen Natur begründbaren gerichtsfreien Hoheitsakte mehr.

Universal-Lexikon. 2012.

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